Bundesrat: keine Ausnahmeregelungen für Schweizer Garde
Die Regierung ist gegen die parlamentarische Initiative 19.429 über die Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Militärsteuer für die Dauer des Dienstes im Vatikanstaat
Der Bundesrat akzeptiert nicht, dass die Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes im Staat Vatikanstadt von der Militärsteuerpflicht befreit wird. Er hat dies in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 beschlossen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (CPS-CN) hat einen Gesetzesentwurf zur Befreiung der Schweizergarde von der Militärsteuer verabschiedet.
The Swiss Guard oath in the State of Città del Vaticano is an exceptional spectacle: on 6th May 2021, Andreas Aebi and…
Pubblicato da Swiss Federalism su Domenica 9 maggio 2021
Der Bundesrat anerkennt, dass die Schweizergarde einen besonderen und wertvollen Dienst für das Ansehen der Eidgenossenschaft im Ausland leistet.
Sie lehnt jedoch die Einführung einer Ausnahmeregelung für die Schweizergarde ab, da diese keinen Militärdienst im Ausland leistet, sondern Polizeidienst für einen ausländischen Staat.
Außerdem übt die Schweizergarde keine wesentlichen Tätigkeiten zum Nutzen der Schweizer Bevölkerung aus, die eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würden.
Keine Diskriminierung von anderen Bürgern oder anderen Glaubensrichtungen
In den vorangegangenen Revisionen des Militärgesetzes hat das Parlament beschlossen, eine solche Ausnahmebestimmung nicht einzuführen.
Eine gesetzliche Ausnahmeregelung für die Schweizergarde würde gegen das Verbot der Diskriminierung von Andersgläubigen verstoßen, da nur Schweizer Bürger römisch-katholischen Glaubens Mitglied der Päpstlichen Schweizergarde werden können.
Ein Treffen zwischen Guy Parmelin und Papst Franziskus im Vatikan
Außerdem würde diese Befreiung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen verstoßen.
Mit seinem Entscheid nimmt der Bundesrat Stellung zur parlamentarischen Initiative 19.429 „Befreiung der Schweizergarde von der Militärsteuer“.
Beide Ausschüsse für Sicherheitspolitik folgten der parlamentarischen Initiative. Am 22. Februar 2021 genehmigte der CPS-NC den Gesetzentwurf und den entsprechenden Bericht.
Schweizer Bürger katholischen Glaubens sind verpflichtet, die sehr teure „Kirchensteuer“ zu zahlen, wenn sie weiterhin die Sakramente empfangen wollen, andernfalls werden sie faktisch aus der „Kirche“ exkommuniziert.
Es würde reichen, die Schweizergarde und ihre Familie von dieser „Steuer“ als Dank für ihren Dienst zu befreien!