Bundesrat „entschärft“ den Lizenzentzug
Das Verfahren zur Abgabe des Führerscheins an die Polizei wird beschleunigt und präzisiert, und Berufskraftfahrer können bei geringfügigen Verstößen fahren
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. April 202 beschlossen, das Verfahren nach einem polizeilichen Führerscheinentzug zu beschleunigen.
Darüber hinaus wird Berufskraftfahrern während der Dauer des Führerscheinentzugs das Fahren zu Arbeitszwecken gestattet.
Damit beginnt die vom 21. April 2021 bis zum 11. August 2021 laufende Konsultation zum Entwurf der Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Anträge 17.4317 „Gerechtere Verfahren im Straßenverkehr“ und 17.3520 „Keine Doppelbestrafung von Autofahrern“.
Die vorgeschlagene Umsetzung des Antrags 17.4317 Caroni „Fairere Verfahren im Straßenverkehr“ zielt darauf ab, den Prozess des polizeilichen Führerscheinentzugs zu beschleunigen und den Betroffenen in der Phase des präventiven Entzugs mehr Rechte einzuräumen.
Verordnungsentwurf VZV
Verordnungsentwurf SKV
Erläutender Bericht
Orientierungsschreiben an Kantone
Orientierungsschreiben an Organisationen
Viel schnellere und transparentere Abläufe
Künftig hat die zuständige Behörde ab dem Zeitpunkt des Führerscheinentzugs 10 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen vorsorglichen Führerscheinentzug anordnet oder nicht; kann sie dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun, z. B. bis die Ergebnisse toxikologischer Bluttests vorliegen, muss sie das Dokument an den Inhaber zurückgeben und kann dies nur tun, wenn sie über ausreichende Beweise verfügt, die ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Inhabers begründen.
Nach Anordnung des präventiven Widerrufs muss die kantonale Behörde die Maßnahme auf Antrag des Lizenzinhabers alle drei Monate neu bewerten.
Künftig kann die zuständige Behörde die Anonymität von Privatpersonen, die Zweifel an der Fahreignung einer anderen Person melden, nur dann gewährleisten, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Angelegenheit nachweisen können und um Anonymität bitten.
Projet OAC
Projet OCCR
Rapport
Lettre aux cantons
Lettre aux organisations
Keine doppelten Strafen für Fahrer
Künftig müssen die kantonalen Behörden Berufskraftfahrern auch während des Entzugs die Erlaubnis erteilen können, im Rahmen ihrer Tätigkeit zu fahren, allerdings nur bei geringfügigen Verstößen und wenn der Führerschein in den letzten fünf Jahren nicht mehr als einmal entzogen wurde.
Daher der Vorschlag, das Risiko so zu begrenzen, dass die Verwaltungsmaßnahme für alle vergleichbare Folgen hat, wie im Antrag 17.3520 Graf-Litscher „Keine Doppelbestrafung von Fahrern“ gefordert.
Die vorgeschlagenen Änderungen erfordern die Anpassung der Verordnungen über die Zulassung zum Verkehr (OAC) und die Straßenverkehrskontrolle (OCCS). Die Konsultationsfrist beginnt am 21.04.2021 und endet am 11.08.2021.
Progetto OAC
Progetto OCCS
Rapporto esplicativo
Lettera ai cantoni
Lettera alle organizzazioni