Blockchain-Gesetz in Liechtenstein einstimmig verabschiedet
Das vom Landtag des Fürstentums am 3. Oktober verabschiedete Gesetz über Token- und Trust Economy-Dienstleister wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten
Der Landtag des Fürstentums Liechtenstein hat das Gesetz über Token- und TT-Dienstleister (TVTG) verabschiedet. Das bedeutet, dass das Gesetz, obwohl es am 3. Oktober 2019 einstimmig verabschiedet wurde, am 1. Januar 2020 in Kraft treten und eingesetzt werden kann.
Durch die neue Gesetzgebung ist Liechtenstein das erste Land mit einer umfassenden Regulierung der Coin-operated Economy.
Das Rahmengesetz wird das Schweizer Recht an die Blockchain anpassen
Einerseits wird es zivilrechtliche Fragen in Bezug auf den Kundenschutz und den Vermögensschutz regeln. Andererseits wird eine geeignete Aufsichtsstruktur geschaffen, um die verschiedenen Dienstleister im Blockchain-Geschäft zu überwachen.
Kampf gegen Geldwäsche
Hinzu kommen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche, indem die Anbieter derartiger Dienstleistungen den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus unterworfen werden. Darüber hinaus schafft das in Vaduz verabschiedete Gesetz Klarheit in Bezug auf digitale Wertpapiere.
„Mit dem TVTG (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz, Anm. d. Red.) wird ein wesentliches Element der Finanzmarktstrategie unserer Regierung umgesetzt und Liechtenstein positioniert sich als innovativer und rechtssicherer Standort für Dienstleister in der ‚Token-Economy'“, so Regierungschef Adrian Hasler.
