Berufsbezeichnungen sind zwischen der Schweiz und Deutschland gleichwertiger
Neues bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland wird die Entwicklungen in der berufsbezogenen Bildung in beiden Ländern widerspiegeln und seinen Anwendungsbereich erweitern
Die Schweiz und Deutschland haben ein neues Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen unterzeichnet.
Seit mehr als 80 Jahren pflegen die beiden Länder ein System der erleichterten gegenseitigen Anerkennung von Berufsbezeichnungen.
Um diese bewährte Praxis beizubehalten und in Zukunft auf weitere Bereiche auszudehnen, haben die Staatssekretärin für Bildung, Forschung und Innovation der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Martina Hirayama, und die Bildungsministerin der Bundesrepublik Deutschland, Anja Karliczek, eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die zuvor vom Bundesrat am 3. Februar 2021 gebilligt wurde und die bestehende Vereinbarung aktualisiert und erweitert.
Die Schweiz und Deutschland verbindet eine enge wirtschaftliche Verflechtung, die zu einer hohen grenzüberschreitenden Mobilität von Fachkräften führt.
Daher ist es wichtig, dass die beruflichen Qualifikationen im anderen Land als gleichwertig anerkannt werden, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können und Zugang zur Weiterbildung zu erhalten. Aus diesem Grund haben die beiden Staaten die bestehende Konvention aktualisiert.
Erleichterte Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung
Die neue Gesetzgebung spiegelt die Entwicklungen in der Berufsausbildung in beiden Ländern wider und erweitert den Anwendungsbereich.
Mehr Inhaber einer Berufsqualifikation werden daher von einfacheren Bedingungen und Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation profitieren können.
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Das bilaterale Abkommen mit Deutschland ergänzt das bestehende europäische System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, an dem die Schweiz und die meisten europäischen Länder teilnehmen.
Die neue Vereinbarung basiert auf der besonderen Affinität der beiden Berufsbildungssysteme und auf einem gemeinsamen Verständnis des Qualitätsbegriffs und der Bedeutung dieser Art von Ausbildung.
Auf dem Weg zu einem neuen dualen Input für die Bildung für Arbeit
Mit diesem Beitrag zur Durchlässigkeit ihrer Ausbildungssysteme setzen die beiden Länder ein deutliches Zeichen für die Stärkung der dualen Berufsausbildung auf nationaler und internationaler Ebene.
Das betreffende Abkommen, das am 10. Februar 2021 in Berlin unterzeichnet wurde, wird in Kraft treten, sobald der Deutsche Bundestag die entsprechenden Umsetzungsgesetze in Deutschland verabschiedet hat.
Nach der Unterzeichnung des Abkommens erkundeten Staatssekretärin Martina Hirayama und Bildungsministerin Anja Karliczek die Möglichkeiten einer weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung im bilateralen und europäischen Kontext.