Aufgabenteilung zwischen der Schweiz und den Kantonen: Halt zum Projekt
COVID stoppt die Anpassung der Zuständigkeiten für Einzelprämien, AHV/IV-Zusatzleistungen, regionalen Personenverkehr und Bahnanlagen
Im Januar 2020 haben Bund und Kantone ein umfassendes Projekt zur Überprüfung der Aufgabenteilung gestartet.
Die durch COVID-19 verursachte Krise führte kurz nach Projektbeginn zu einer Verschiebung der politischen Prioritäten.
Der Bundesrat und die Konferenz der Kantonsregierungen (KKR) haben deshalb beschlossen, das Projekt “Aufgabenteilung II” zu sistieren.
Auf dem Weg zu einer Anpassung des Mandats?
Eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme und mögliche Anpassung des Mandats wird bis Mitte 2023 getroffen.
Im Juni 2019 haben der Bundesrat und die VHC-Vollversammlung das Mandat für das Projekt “Arbeitsteilung II” genehmigt.
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Ziel ist es, die Aufteilung der Gemeinschaftsaufgaben, d.h. der Aufgaben, die von Bund und Kantonen gemeinsam wahrgenommen und finanziert werden, zu überprüfen und die Verantwortung für die Erfüllung und Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu dezentralisieren.
Die Aufgabenbereiche individuelle Prämienverbilligung, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, regionaler Personenverkehr und der Bahninfrastrukturfonds werden überprüft. Die operative Arbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen begann im Januar 2020.
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Der Ausbruch der Coronavirus-Krise im März 2020 setzte schnell neue Prioritäten für den Bund und die Kantone.
Am Föderalistischen Dialog vom 6. November 2020 haben die Delegationen des Bundesrates und des CoC daher beschlossen, die Arbeiten am Projekt vorübergehend auszusetzen.
Mögliche Wiederaufnahme ab Mitte 2022
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wird voraussichtlich ab Mitte 2022 mit dem CoC prüfen, ob und wie das Projekt wieder aufgenommen werden kann. Eine Entscheidung wird bis Mitte 2023 getroffen werden.
Im Falle einer Wiederaufnahme wird die Zielsetzung des Projekts überprüft: Die Entwicklungen in den bestehenden Aufgabenbereichen werden berücksichtigt und es wird geprüft, ob weitere Aufgabenbereiche in das Projekt aufgenommen werden sollen.