Armee regelt Verwendung von ablaufendem medizinischem Material
In Absprache mit ihren Partnern im Gesundheitswesen wird Armée Suisse Medikamente und andere medizinische Hilfsmittel zu stark reduzierten Preisen verkaufen, um der Bevölkerung zu helfen
Seit Ende März 2020 beschafft die Armee gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) medizinisches Material zugunsten der Schweizerischen Volksgesundheit.
Da dieses Material nicht in den erwarteten großen Mengen benötigt wurde, nähert sich ein Teil des Materials seinem Verfallsdatum.
In Absprache mit den Partnern im Gesundheitswesen und der Verwaltung will die Armee es nun zu stark reduzierten Preisen verkaufen.
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Das gekaufte Material wird zum Wohle der Bevölkerung eingesetzt.
Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie beschaffte die Armeeapotheke im vergangenen Jahr gemäss den Vorgaben des BAG wichtiges medizinisches Material.
Der Verbrauch durch den Schweizer Gesundheitsdienst ist geringer als ursprünglich befürchtet, so dass bis Ende 2022 einige Chargen insbesondere von Hygienemasken, FFP2/FFP3 und Desinfektionsmitteln ihr Verfallsdatum erreichen werden.
Die Anti-COVID-Masken müssen nicht entfernt werden
Wie an der Medienkonferenz der Armeeapotheke am 11. Februar bekannt gegeben wurde, sollen die Masken nach Möglichkeit nicht abgesetzt werden.
Die Armee hat in enger Absprache mit ihren Partnern im Gesundheitswesen und der Verwaltung entschieden, dass ein Teil des Materials zu stark reduzierten Preisen verkauft werden soll.
Die Armeeapotheke wird deshalb die Direktvermarktung durch den Bund gemäss Artikel 17 der Verordnung 3 COVID-19 veranlassen. Der Verkauf richtet sich ausschließlich an Kantone, Gemeinden und Gesundheitseinrichtungen.
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Die Armeeapotheke hat kürzlich über den Schweizerischen Gemeindeverband ein entsprechendes Angebot an die Kantone und Gemeinden verschickt.
Die Gesundheitseinrichtungen erhalten die Informationen über die Gemeinden und/oder die kantonalen Verbände der betroffenen Sektoren (H+, CURAVIVA, häusliche Pflege und Pflegedienste).
Das angebotene medizinische Material darf nur für den eigenen Gebrauch erworben werden. Ein Weiterverkauf ist ausgeschlossen.
Die Masken werden auf Anfrage kostenlos an Schweizer Hilfsorganisationen geliefert.