Andermatt, bis 2040 „einfacher“ Verkauf von Fonds ins Ausland
Der Bundesrat hat den Stopp der Bewilligungspflicht für den ausländischen Erwerb von Grundstücken und Gebäuden in der Tourismusperle des Kantons Uri um 10 Jahre verlängert
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für das „Tourismusprojekt Andermatt“ verlängert.
Die Verlängerung war aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Initiative beantragt worden.
Waldstätte und die „Wald“-Kantone in der Frühzeit der Schweiz…
Im Jahr 2006 hat der Bundesrat das „Tourismusprojekt Andermatt“ von der Bewilligungspflicht nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland befreit.
Damit soll sich die Region nach dem Rückzug mehrerer Bundesbetriebe wirtschaftlich neu orientieren können.
Der geplante und größtenteils bereits gebaute Ferienkomplex umfasst mehrere Hotels, eine Konzerthalle, ein öffentliches Schwimmbad, einen neuen Bahnhof mit Wohnungen, Appartementhäusern, Ferienhäusern, Chalets, einen 18-Loch-Golfplatz und weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Die isolierte russische Flagge auf einem abgelegenen Gipfel in den Alpen
Die Genehmigungsfreistellung war ursprünglich bis Ende 2030 befristet.
Aufgrund von Verzögerungen bei der Projektumsetzung hat die Schweizer Regierung sie nun auf Antrag bis Ende 2040 verlängert.