Wird der Schweizer Markt in Zukunft für Stiftungen attraktiver werden?
Bundesrat billigt eine parlamentarische Initiative zur Vereinfachung von Nebenbestimmungen der Stiftungsurkunde und zum Verzicht auf die Rolle des Notars
Der Bundesrat unterstützt die Stärkung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz.
Wie die ständerätliche Rechtskommission ist auch der Bundesrat der Meinung, dass die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz gesteigert werden sollte.
Wie in seiner Sitzung am 12. Mai 2021 beschlossen, unterstützt er daher eine entsprechende parlamentarische Initiative, die auf eine Vereinfachung der Nebenbestimmungen zur Stiftungsurkunde abzielt.
Ist eine Stiftung einmal errichtet, kann die Stiftungsurkunde grundsätzlich nicht mehr geändert werden.
Geringfügige Änderungen sind jedoch zulässig, sofern sie nicht in die Rechte Dritter eingreifen und einen triftigen Grund haben.
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Parlamentarische Initiative Schweizer Stiftungsstandort, Stärkung
Initiative parlementaire Renforcer l’attractivité de la Suisse pour les fondations
Iniziativa parlamentare Fondazioni. Rafforzare l’attrattiva della Svizzera
Ein sachlicher Grund für die Satzungsänderung reicht aus
Diese Änderungen betreffen insbesondere kleinere Anpassungen des Zwecks oder der Organisation der Stiftung.
In diesem Zusammenhang hält die CAG-S die Rechtsform der Stiftung nach geltendem Recht für unflexibel und nicht mehr an die Bedürfnisse des Sektors angepasst und beabsichtigt daher, diese mit der parlamentarischen Initiative 14.470 zu ändern.
Künftig ist für eine Nebenabänderung der Stiftungsurkunde nur noch ein sachlicher Grund erforderlich.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass eine solche Änderung nicht mehr schweizweit notariell beurkundet werden muss.
Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, die Attraktivität der Schweiz für Stiftungen zu erhöhen.
Er begrüßt daher die klare Entscheidung des GAC-S, das geltende Recht in diesem Bereich zu modernisieren.
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