Una donna cerca protezione nella Convenzione di Istanbul

Wie Liechtenstein Gewalt gegen Frauen verhindert

Die Regierung des Fürstentums schickte dem Landtag die Note zur Änderung der Vorschriften über den Schutz, die Vernehmung und die Begleitung von Minderjährigen, Zeugen und Opfern

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat in ihrer Sitzung am Dienstag, 23. März 2021, den Schlussantrag zur Istanbul-Konvention angenommen.

Mit dem Startschuss für diesen völkerrechtlichen Vertrag halten der Opfer- und Zeugenschutz in Zivilverfahren, die Prävention und Bekämpfung von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen Einzug in die Rechtsordnung des Alpenstaates.

Die Europaratskonvention vom 11. Mai 2011 (die sogenannte “Istanbul-Konvention”) ist das erste Dokument und das erste rechtsverbindliche Instrument auf dem Alten Kontinent mit dem Ziel, Frauen und Mädchen umfassend vor geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere vor häuslicher Gewalt, zu schützen.

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Die Konvention reagiert auf die Tatsache, dass die überwiegende Mehrheit der Opfer von Stalking, sexueller Belästigung und Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, Zwangsheirat und Sterilisation, Frauen sind.

Schwerpunkte der Konvention sind die Prävention von Gewalt gegen Frauen, der Schutz der Opfer, die konsequente Verfolgung von Straftaten und ein koordiniertes Vorgehen.

“Ich freue mich, dass wir einen wichtigen Bericht und einen Ad-hoc-Antrag in den Landtag einbringen konnten. Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Würde und körperlichen Unversehrtheit von Frauen und Jugendlichen”, betonte Ministerin Katrin Eggenberger.

La Consigliera del Governo Katrin Eggenberger
Regierungsrätin Katrin Eggenberger

Vaduz hat die Istanbul-Konvention 2016 ratifiziert

Liechtenstein hat die Istanbul-Konvention am 10. November 2016 unterzeichnet: Die Ratifizierung trägt dem Anliegen Rechnung, die Prävention und Verfolgung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auch innerhalb der Grenzen des Alpenfürstentums zu fördern.

Darüber hinaus steht dieses Vorgehen im Einklang mit der liechtensteinischen Außenpolitik, die dem Schutz und der Förderung der Menschenrechte und insbesondere der Rechte des weiblichen Geschlechts traditionell einen hohen Stellenwert einräumt.

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Die Ratifizierung bedeutete eine konsequente Fortführung dieser Politik.

Liechtenstein fördert die Rechte der Frauen weltweit gezielt, durch aktive Mitarbeit in internationalen Gremien und durch die finanzielle Unterstützung von Projekten.

Im Einklang mit dem österreichischen Ratifizierungsvorschlag werden durch den Opfer- und Zeugenschutz die Zivilprozessordnung und das Gesetz über das streitfreie Verfahren geändert.

So werden die Möglichkeit der getrennten Anhörung, die Befragung von Minderjährigen durch Sachverständige und die Geheimhaltung der Wohnadresse von Opfern und Zeugen sowie deren Begleitung umgesetzt.

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