Die Schweiz will den Agrarhandel mit Israel „modernisieren“
Der Bundesrat hat die sich aus dem EFTA-Abkommen von 1992 ergebenden Änderungen der Verordnung über den Kauf und Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Tel Aviv in Kraft gesetzt
Die Schweiz und Israel haben beschlossen, das Paket der landwirtschaftlichen Maßnahmen, die Teil des Freihandelsabkommens (FTA) zwischen den EFTA-Staaten und Israel sind, zu aktualisieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 21. April 2021 Änderungen der entsprechenden Verordnung erlassen, um die in der Aktualisierung enthaltenen Tarifkonzessionen umzusetzen.
Die Änderungen werden die Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel im Agrarhandel stärken.
Es war eines der ersten Handelsabkommen von Bern
Dieses FTA wurde 1992 von der EFTA und Israel unterzeichnet und ist eines der ersten Handelsabkommen der Schweiz.
Seine Aktualisierung wird den Zugang zum israelischen Markt für Schweizer Exporteure deutlich verbessern und die Diskriminierung vermeiden, die sich aus den Präferenzabkommen ergibt, die Israel in den letzten Jahren mit Ländern abgeschlossen hat, die mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Wettbewerb stehen.
Damit aktualisiert Israel nicht nur seine Zugeständnisse für verarbeitete Agrarprodukte, sondern dehnt die der Schweiz gewährten Zugeständnisse erstmals auch auf unverarbeitete Agrarprodukte aus.
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Neue Zugeständnisse für lebende Tiere und Fleisch
Außerdem werden neue Zugeständnisse für lebende Tiere, Fleisch, Innereien und Fleischzubereitungen, Milchprodukte (z. B. Käse), Fruchtsäfte, Tabak, Teigwaren und bestimmte Zubereitungen von Gemüse, Obst und Nüssen eingeführt.
Neben ähnlichen Zugeständnissen wie in den letzten Versionen des Freihandelsabkommens, z.B. für Schnittblumen, Gemüse, Obst, Gewürze, Obstkonserven und Gemüsezubereitungen, erhält Israel von der Schweiz auch neue Zugeständnisse für verarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie Kaffee, Tee, Konfitüren, verzehrfertige Tomaten, Teigwaren, Butter und Kakaopulver.
Die empfindlichsten Produkte bleiben geschützt
Diese Zugeständnisse sind mit den Zielen der Schweizer Agrarpolitik vereinbar und beeinträchtigen den Grenzschutz für sensible Agrarprodukte nicht.
Diese Aktualisierung betrifft das zwischen der Schweiz und Israel abgeschlossene Agrarabkommen sowie das Protokoll A zum Freihandelsabkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, die beide im November 2018 von den EFTA-Mitgliedstaaten unterzeichnet und im Juni 2020 von der Bundesversammlung genehmigt wurden.
Die neuen Zugeständnisse treten am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der entsprechenden Ratifizierungsurkunden durch Israel und alle EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) in Kraft.
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