Umbrella-Gesetz wird Schweizer Recht an Blockchain anpassen
Ja des Schweizer Parlaments am 25. September zur Aktualisierung von zehn Bundesverordnungen zur Erleichterung der Entwicklungen in der Distributed-Ledger-Technologie
Am 25. September hat das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Gesetz über die Anpassung des Bundesrechts an die Entwicklungen der Distributed-Ledger-Technologie (TRD) einstimmig angenommen.
Der Ständerat bestätigte die Inhalte, die der Nationalrat nur drei Monate zuvor, im Juni, verabschiedet hatte.
Bundesgesetz über die Anpassung des Bundesrechts an die Entwicklungen in der Distributed-Ledger-Technologie
Mit der Dachnorm werden zehn Bundesgesetze (u.a. Internationales Privatrecht, Obligationenrecht und Bucheffektengesetz) konkret angepasst, um die Voraussetzungen für die Entwicklung der Schweiz als innovativer und nachhaltiger Leitstandort für Unternehmen im Bereich TRD und Blockchain zu verfeinern.
Zweck der Dachverordnung ist es, die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen in einer Verordnung des Bundesrates zu konkretisieren.
Ab 19. Oktober das Vernehmlassungsverfahren
Am 19. Oktober eröffnet das Eidgenössische Finanzdepartement das Vernehmlassungsverfahren zur Dachverordnung über die Blockchain-Branche, deren Referendumsfrist am 14. Januar 2021 abläuft.
Die eingeleitete Vernehmlassung bei den Kantonen, politischen Parteien und weiteren interessierten Kreisen dauert bis zum darauffolgenden 2. Februar.
Der Bundesrat wird die Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft setzen, voraussichtlich auf den 1. August 2021, der auch das Datum des 730.
Blockchain-Gesetz in Liechtenstein einstimmig beschlossen
Früher in Kraft treten sollen die Änderungen des Finanzdienstleistungs- und -institutsgesetzes, die im Rahmen des TRD-Projekts vom Parlament verabschiedet wurden.
Diese Änderungen schränken die Anforderung an bestimmte Finanzdienstleister ein, bei einer Vermittlungsstelle angeschlossen zu sein.
Ein zweiter Block wird Insolvenzen regeln
Ein zweiter Block des Regulierungsrahmens befasst sich mit Insolvenzfällen und legt fest, dass auch Kryptowährungen unter die Vermögenswerte fallen, die für das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht gelten.
Der dritte Block geht vollständig auf die Regulierung der Finanzmärkte ein und legt im Wesentlichen fest, dass der Austausch von digitalen Währungen denselben Regeln unterliegen wird wie die traditionellen Märkte für Aktien und Anleihen.