EES startet in Schengen für Drittstaatsangehörige

Fingerabdrücke, Gesichtserkennung und elektronische Registrierung für Drittstaatsangehörige: mehr Sicherheit und Kontrolle von Kurzaufenthalten

Schengen Area - Image by ZElsb, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Schengen Area – Image by ZElsb, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die Schweiz hat die schrittweise Einführung des elektronischen Ein- und Ausreisekontrollsystems (EES – Entry/Exit System) an den Flughäfen gestartet, die als Außengrenzen des Schengen-Raums fungieren. Ab dem 12. Oktober 2025 werden visumfreie Drittstaatsangehörige, die sich bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten möchten, elektronisch bei der Einreise und Ausreise registriert.

Das System ersetzt nach und nach die manuelle Stempelung der Pässe und ermöglicht die automatische Berechnung der genehmigten Aufenthaltsdauer. Zudem verbessert es die Identifizierung von Personen ohne Ausweisdokumente durch biometrische Erfassung von Gesicht und Fingerabdrücken. Die zuständigen Visastellen und die Polizei können die Daten unter sehr restriktiven Bedingungen zur Betrugs- und Schwerkriminalitätsprävention nutzen.

Schrittweise Einführung in der Schweiz und Zeitplan

Die Flughäfen Basel und Genf haben das System am 12. Oktober 2025 gestartet, gefolgt vom Flughafen Zürich am 17. November. Kleinere Flughäfen wie Lugano oder Bern-Belp werden zwischen Mitte November 2025 und Ende März 2026 auf das EES umgestellt. Während der Einführungsphase wird Drittstaatsreisenden empfohlen, früher am Flughafen einzutreffen, um die Kontrollen zu durchlaufen.

Das System in der EU und anderen Schengen-Staaten

Das EES betrifft nicht nur die Schweiz: Es wurde in allen Schengen-Staaten eingeführt, einschließlich 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, Liechtenstein und natürlich der Schweiz. In Italien haben beispielsweise die Flughäfen Fiumicino und Malpensa sowie die Häfen Genua und Civitavecchia bereits mit der elektronischen Registrierung begonnen, die bis zum 10. April 2026 an allen Grenzstellen abgeschlossen sein muss.

In Deutschland ist das System an den Flughäfen Frankfurt, München, Berlin-Brandenburg und Hamburg aktiv sowie an mehreren Landgrenzübergängen zu Polen, Österreich und der Schweiz. In Norwegen ist das EES an den Flughäfen Oslo Gardermoen, Bergen und Tromsø sowie an den Häfen, die das Land mit Dänemark und Schweden verbinden, in Betrieb. In Portugal wurden Registrierkioske an den Flughäfen Lissabon, Porto und Faro installiert, mit geplanter Erweiterung auf die Touristenhäfen der Algarve bis Ende 2025.

Das System sieht die biometrische Erfassung der Passagierdaten vor — Gesicht, Fingerabdrücke und in einigen Fällen Iris-Scan — zusammen mit den Passdaten. Jeder Drittstaatsangehörige muss sich bei der ersten Einreise über spezielle automatische Terminals registrieren und vier obligatorische Fragen beantworten. Die Daten werden von der Agentur EU-LISA mit Sitz in Tallinn gespeichert und für drei Jahre aufbewahrt. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.

EU-Mitgliedstaaten im Schengen-Raum

Diese EU-Mitgliedstaaten haben die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft und nehmen am Schengen-System teil:

Österreich

Belgien

Bulgarien

Kroatien

Tschechien

Dänemark

Estland

Finnland

Frankreich

Deutschland

Griechenland

Ungarn

Italien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

Polen

Portugal

Rumänien

Slowakei

Slowenien

Spanien

Schweden

Nicht-EU-Staaten im Schengen-Raum

Diese Nicht-EU-Staaten nehmen dennoch an Schengen teil:

Island

Liechtenstein

Norwegen

Schweiz

EU-Mitgliedstaaten, die nicht im Schengen-Raum sind

Diese EU-Mitgliedstaaten nehmen nicht an Schengen teil und behalten die Kontrollen an den Binnengrenzen bei:

Irland

Zypern

Für die Einreise in das Vereinigte Königreich wird ab 2025 ein Visum erforderlich sein

Britische Staatsangehörige und andere Sonderfälle

Britische Staatsbürger gelten nach dem Brexit als Drittstaatsangehörige und müssen die biometrische Erfassung und elektronische Registrierung ihrer Ein- und Ausreisen im Schengen-Raum durchlaufen, sofern sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Weitere europäische Länder:

  • Irland: Irische Staatsbürger, als EU-Mitglieder, müssen sich nicht im EES registrieren, können jedoch mit Personalausweis oder Reisepass in den Schengen-Raum einreisen und die üblichen Kontrollen für EU-Bürger durchlaufen.

  • Albanien und Montenegro: visumfreie Bürger für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage in 180 Tagen) müssen sich bei der Einreise in den Schengen-Raum im EES registrieren.

  • Zypern: Obwohl EU-Mitglied, gehört Zypern noch nicht zu Schengen, daher unterliegen zypriotische Staatsbürger nicht dem EES.

  • San Marino und Vatikan: gehören trotz ihrer Enklavenlage in Italien nicht zum Schengen-Raum, daher müssen Drittstaatsangehörige die italienischen EES-Regeln beachten, wenn sie über Italien in den Schengen-Raum einreisen, während EU/EWR-Bürger frei passieren.

  • Andorra: gehört nicht zum Schengen-Raum, Einreise über Frankreich oder Spanien, daher erfolgen Schengen-Kontrollen und eventuelle EES-Registrierung beim Eintritt in diese Länder. EU/EWR-Bürger reisen normal, Drittstaatsangehörige ohne Schengen-Erlaubnis müssen sich bei Eintritt in Frankreich oder Spanien registrieren.

  • Monaco: gehört formal nicht zu Schengen, hat jedoch offene Grenzen zu Frankreich, daher gilt das EES für Drittstaatsangehörige bei der Einreise nach Frankreich und es gibt keine direkte Registrierung in Monaco, während EU/EWR-Bürger frei passieren.

Die Mikronationen Europas zwischen Geschichte und Diplomatie

Ziele und Sicherheit

Das EES entstand aus den von der Europäischen Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten geförderten Sicherheitsmaßnahmen, um die Präsenz irregulärer Personen im Schengen-Raum zu verringern und potenzielle Sicherheitsbedrohungen zu verhindern. Laut Rasmus Stoklund, dänischer Migrationsminister, ist das System entscheidend „um zu verhindern, dass Terroristen und irreguläre Migranten illegal einreisen, und um die Sicherheit an den Außengrenzen zu stärken.“

Ein Schritt zu sichereren und digitalisierten Grenzen

Das EES stellt einen bedeutenden Wandel für Vielreisende dar: der Abschied von Passstempeln ist nun Realität, während die elektronische und biometrische Registrierung eine präzisere Überwachung der Bewegungen und höhere Sicherheit ermöglicht. Das System dient auch der Vorbereitung auf den Mittelmeer-Pakt, der darauf abzielt, reguläre und irreguläre Migrationsströme aus nordafrikanischen Häfen zu steuern, legale Einreisen zu erleichtern und illegale Einreisen zu verhindern.

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