Abituranpassung für prüfungsfreien Zugang zu Hochschulen
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Maturitätsverordnung (MVV) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen eröffnet. Ziel ist es, die Maturität an die aktuellen Herausforderungen anzupassen und den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen für Maturandinnen und Maturanden weiterhin zu gewährleisten. Die Vernehmlassung wird in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) durchgeführt und endet am 30. September 2022.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich das Schweizer Bildungssystem im Zuge der Entwicklung des sozialen und kulturellen Umfelds verändert. Globalisierung und Digitalisierung, aber auch aktuelle Themen wie die partizipative Gesellschaft und die Nachhaltigkeit wirken sich sowohl auf struktureller als auch auf pädagogischer Ebene aus, heisst es in einer Mitteilung des Bundes.
Das Projekt „Maturitätsentwicklung“, das der Bund und die EDK 2018 lanciert haben, will diese Herausforderungen angehen
Bund und Kantone teilen sich die Verantwortung für die gymnasiale Maturität. Letztere wird durch das vom Bundesrat erlassene ORM und das von der EDK erlassene Reglement über die Anerkennung von Maturitätszeugnissen (RRM) geregelt.
Die beiden aus dem Jahr 1995 stammenden Rechtsakte müssen aktualisiert werden, um die Qualität der Maturität in der ganzen Schweiz langfristig zu sichern. Insbesondere muss die Möglichkeit für Maturandinnen und Maturanden, prüfungsfrei an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen einzutreten, beibehalten werden.
Die neue kaufmännische Grundausbildung wird in der… 2023
Mathematik, neue Kernfächer und Förderung der Mobilität
Die wichtigsten Neuerungen der Revision sind die Stärkung der Grundkompetenzen in Mathematik und der Unterrichtssprache, die Aufnahme neuer Schlüsseldisziplinen (Wirtschaft und Recht, Informatik), die Erweiterung des Angebots an spezifischen Wahlmöglichkeiten, die Förderung des Austauschs und der Mobilität während der Ausbildung sowie die Einführung der obligatorischen Mindestdauer von vier Jahren für die Maturitätszyklen (in einigen Schweizer Kantonen dauern die Gymnasien drei Jahre). Für einige Themen werden verschiedene Varianten vorgestellt und diskutiert.
Inhaltlich sind die beiden Rechtsakte identisch. Um Überschneidungen zu vermeiden, hat die EDK beschlossen, keine parallele Vernehmlassung durchzuführen. Der Bund und die EDK werden die Ergebnisse gemeinsam auswerten und die Texte der MNO und des KRM finalisieren. In der Folge wird auch der Rahmenlehrplan für die Maturitätsschulen, dessen Vernehmlassung von der EDK eingeleitet wird, revidiert.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesrat und der EDK wird an die Corporate-Governance-Standards des Bundes angepasst. Weitere Änderungen betreffen die Organisation der Schweizerischen Maturitätskommission und die Schaffung eines nationalen Forums, das sich mit der Maturität und ihrer Entwicklung befasst.
Das Schweizer Schulsystem in Kürze
Die obligatorische Schulzeit in der Schweiz dauert neun Jahre. In allen Kantonen ist die obligatorische Schulzeit in die Primar- und die Sekundarstufe I unterteilt, und jeder Kanton verfügt über eine weitgehende Bildungsautonomie. Das bedeutet, dass es 26 verschiedene Schulsysteme gibt, denen einige Elemente gemeinsam sind, wie zum Beispiel die Dauer der obligatorischen Schulzeit.
In einigen Kantonen ist der Besuch der Vorschule (Kindergarten) für zwei Jahre obligatorisch, bevor man in die Grundschule eintritt.
Die Primarschule ist für alle Kinder obligatorisch und dauert in der Regel sechs Jahre (in einigen Kantonen vier oder fünf Jahre).
Die Sekundarstufe I dauert in der Regel drei Jahre (in einigen Kantonen vier oder fünf Jahre) und ist obligatorisch. Sie vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung, einschließlich der Landessprache und zweier Fremdsprachen, Mathematik, Geografie und Geschichte, und bereitet die Schüler auf die Berufsausbildung oder die Sekundarstufe II (Gymnasien) vor.
Die Sekundarstufe II ist nicht obligatorisch und gliedert sich in zwei Bereiche: Allgemeinbildung und berufliche Bildung. Der Übergang von der Sekundarstufe I zum Gymnasium kann je nach Kanton mit oder ohne Aufnahmeprüfung erfolgen. Die Gymnasien bereiten auf den Eintritt in eine andere Schulstufe und vor allem auf die Universitäten vor. Das Maturitätszeugnis ermöglicht den Zugang zu allen Universitäten und zu den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen. In einigen Fällen ist das Bestehen einer Sprachprüfung erforderlich, zum Beispiel wenn ein Schüler aus der italienischen Schweiz in der deutschen Schweiz studieren möchte. Es gibt auch die Fachschulen, in denen die Allgemeinbildung vertieft wird und die auf die Berufsausbildung an den höheren Fachschulen und Fachhochschulen vorbereiten, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Pädagogik und Psychologie, Kommunikation, bildende Kunst, Musik und Theater.
Nach der Sekundarstufe I ist es möglich, eine Berufsausbildung zu wählen, die praktisches Lernen in einem Lehrbetrieb mit theoretischem Unterricht in einer Berufsschule verbindet. Die Ausbildung dauert 2 bis 4 Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (2 Jahre) oder einem eidgenössischen Berufsattest ab. Die Zugangsbedingungen werden auf kantonaler Ebene geregelt.
Die tertiäre Bildungsstufe ist im Wesentlichen in zwei Lager unterteilt, das der Gymnasien und das der höheren Berufsbildung. Zu den höheren Fachschulen gehören die kantonalen Universitäten, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und die Fachhochschulen.
Fonte: admin.ch