Mietrecht: ein Roundtable-Gespräch mit Guy Parmelin
Der Bundespräsident diskutierte mit Vertretern von Interessenverbänden und anderen Experten auf Basis einer neuen Studie über Mieten und Pachten…
Wie ist es um das Schweizer Mietrecht bestellt? Wo besteht Handlungsbedarf? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Diskussionsrunde zum Mietrecht, die am 21. Juni 2021 in Bern stattfand und von Bundespräsident Guy Parmelin geleitet wurde.
Vertreter von Interessenverbänden und weitere Experten diskutierten die Grundlagen einer neuen Studie zum Thema.
Der runde Tisch ist Teil eines Diskussionsprozesses, der darauf abzielt, einen konstruktiven und offenen Dialog zwischen den Parteien zu führen und Bereiche aufzuzeigen, in denen Anpassungen an neue gesellschaftliche, wirtschaftliche und technische Entwicklungen notwendig sein könnten, ohne das Gleichgewicht des bestehenden Mietrechts zu gefährden.
Grundlage für die Diskussionen bildete eine Studie des Forschungsinstituts gfs.bern, die den Status quo und den Revisionsbedarf des Mietrechts untersuchte.
Dazu wurden Branchenvertreter, die Öffentlichkeit und Experten befragt. Gemäss der Studie sind die Parteien mit dem aktuellen Gesetz grundsätzlich zufrieden.
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Der Schwerpunkt lag auf den Regeln zur Ermittlung der Mieten
Gleichzeitig halten die meisten Befragten einige Anpassungen für notwendig. Auf der materiellen Ebene liegt der Fokus auf den Regeln zur Ermittlung der Mieten.
Nach Auswertung der Ergebnisse des Runden Tisches wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das Mietrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet im schweizerischen Staatswesen, das die meisten Menschen mehr oder weniger direkt betrifft.
Das Mietrecht ist in unserem Land stark geprägt vom sozialen Schutzgedanken und dem Wunsch, missbräuchlichen Situationen entgegenzuwirken (vgl. Art. 109 der Schweizerischen Bundesverfassung).
Die letzten Jahrzehnte waren geprägt von verschiedenen Revisionsversuchen und kontroversen Diskussionen. Dennoch haben sich die heutigen Bestimmungen des Mietrechts seit ihrem Inkrafttreten am 1. Juli 1990 kaum verändert.
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Voll besetzt mit wichtigen Stakeholdern, moderiert von Andreas Rickenbacher
Die Podiumsdiskussion wurde von Andreas Rickenbacher, ehemaliger Staatsrat des Kantons Bern, moderiert und vom Bundesamt für Wohnungswesen (BAW) organisiert.
Die folgenden Organisationen waren vertreten: Casafair, Fédération Romande Immobilière (FRI), Schweizerischer Hauseigentümerverband (HEV Schweiz), Schweizerischer Mieterverband (ASI), Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT Schweiz), Union Suisse des Professionels de l’Immobilier (USPI), Verband der Geschäftsmieter, Verband Immobilien Schweiz / Association Immobilier Suisse (VIS / AIS) und Schweizerische Wohnbaugenossenschaften. An der Podiumsdiskussion nahmen auch Experten aus der Wissenschaft teil.
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