Reduzierte Arbeit in der Schweiz: Kampf gegen Missstände
Das Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat das Personal im Kampf gegen das missbräuchliche Inkasso von Kurzarbeitsentschädigungen verdreifacht und 25 Millionen Franken zur Verfügung gestellt
Das Staatssekretariat für Wirtschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft hat sein Personal im Kampf gegen das missbräuchliche Inkasso von Kurzarbeitsentschädigungen (ILR) verdreifacht.
Seit Anfang Juni 2021 verfügt das SECO über zusätzliche externe Revisoren, die wie geplant intensiv geschult wurden.
Damit können die Audits bei den Arbeitgebern deutlich intensiviert werden.
Aufgrund der Pandemie zahlte die Arbeitslosenversicherung Kurzarbeitsentschädigungen in historischem Ausmass aus.
Es war daher von vornherein klar, dass auch die Missbrauchsbekämpfung stark intensiviert werden muss.
Die Aufsichtskommission der AD-Kasse hat deshalb am 27. August 2020 grünes Licht für eine Aufstockung des Personals zur Durchführung von Kontrollen im Rahmen der ILR gegeben und dafür zusätzlich 25 Millionen Franken bereitgestellt.
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WTO-Ausschreibung in Rekordzeit durchgeführt
Das SECO konnte das vom Vergaberecht vorgeschriebene WTO-Ausschreibungsverfahren in nur viereinhalb Monaten bis zur Vergabe abschließen.
Die Verträge mit den externen Partnern Ernst & Young (EY) und
PricewaterhouseCoopers (PwC) traten am 1. März 2021 in Kraft.
Von März bis Mai 2021 schulte der Revisionsdienst der Arbeitslosenversicherung rund 40 Personen von außerhalb des Staatssekretariats für Wirtschaft, die nun schweizweit im Einsatz sind.
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900 Missbräuche und 500 verdächtige Zählungen an das SECO gemeldet
Bis Ende Mai 2021 hat das SECO rund 900 Missbrauchsmeldungen erhalten, die prioritär bearbeitet werden. Sie gingen beim Staatssekretariat für Wirtschaft über die Whistleblowing-Plattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und das Portal der AD (work.swiss), aber auch in Form von Mitteilungen direkt an den Audit Service der AD ein.
Bis heute wurden dem SECO weitere 500 Verdachtsmeldungen von Arbeitslosenkassen gemeldet.
Das SECO hat 131 Kontrollen bei Arbeitgebern durchgeführt (Stand Ende Mai 2021). In 13 Fällen (10 Prozent) gab es Hinweise auf Missbrauch, was zu Strafanzeigen führte. In 97 Fällen (74 Prozent) mussten die Arbeitgeber ihre ILR-Abrechnungen korrigieren.
In 21 Fällen (16 Prozent) bestätigte das SECO, dass die Abrechnungen korrekt waren. Bis heute hat das SECO Rückerstattungen in der Höhe von rund 10,6 Millionen Schweizer Franken gefordert.
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Weitere 200 ähnliche Kontrollen im zweiten Halbjahr 2021
Das SECO rechnet damit, dank der Verstärkung der externen Personalressourcen im zweiten Halbjahr 2021 weitere 200 solcher Kontrollen durchführen zu können; eine weitere Intensivierung (700 Kontrollen) ist für 2022 geplant.
Der Revisionsdienst der AD geht allen Missbrauchsmeldungen von Amtes wegen nach und wird relevante strafrechtliche Verstöße systematisch zur Anzeige bringen.
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