2026 Ein Meilenstein für Föderalismus und direkte Demokratie in der Schweiz

2026 is shaping up to be a crucial year for Switzerland, with some of the most important dynamics of federalism, such as direct democracy, the distribution of power between the Confederation and the Cantons, and collective political decision-making, taking center stage at the national level.

Sign announcing a voting weekend Image by Kecko, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons
Sign announcing a voting weekend Image by Kecko, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Bundesabstimmungen und direkte Demokratie 

Ein zentrales Element des Schweizer Föderalismus ist die direkte Demokratie, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich direkt zu Gesetzgebungs- und Verfassungsfragen auf Bundesebene zu äußern.

Am 8. März 2026 werden die Stimmberechtigten in Bern über vier wichtige Bundesvorlagen abstimmen:

Volksinitiative «Bargeld»

Die Stimmbürgerinnen und -bürger stimmen über die Volksinitiative „Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)“ sowie über den direkten Gegenentwurf von Bundesrat und Parlament zum Bargeld und zur Schweizer Währung ab.

In der Schweiz werden bargeldlose Zahlungen immer häufiger genutzt, doch die Mehrheit der Bevölkerung möchte Bargeld als Zahlungsmittel behalten. Derzeit garantiert das Gesetz, dass die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung sicherstellt und dass der Franken die Schweizer Währung ist.

Die Initiative

  • Verankert in der Verfassung das Prinzip der Bargeldverfügbarkeit und bestätigt den Franken als Schweizer Währung.

  • Obligatorisch soll die Bundesverwaltung die ausreichende Verfügbarkeit von Münzen und Banknoten sicherstellen.

  • Eine Ablösung des Franken durch eine andere Währung wäre nur mit Zustimmung des Volkes und der Kantone möglich.

Der Gegenentwurf

  • Parlament und Bundesrat wollen ebenfalls die Regelungen zu Bargeld und Währung in der Verfassung verankern.

  • Sie schlagen jedoch eine andere Formulierung vor, die auf bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen basiert, da die Initiative in ihrer Form als ungeeignet angesehen wird.

Das Initiativkomitee argumentiert, dass nur die Initiative die Erhaltung von physischem Geld garantiert – unabhängig von Strom, Netz oder Großkonzernen, anonym und krisensicher – und die Verantwortung für die Versorgung der Bundesverwaltung überträgt.

Initiative «200 Franken sind genug!» (SSR-Initiative)

Die Schweiz hat eine der höchsten Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Welt: 335 Franken pro Jahr, auch von Personen gezahlt, die SSR-Dienste nicht nutzen, sowie von jungen Menschen, Singles und Unternehmen, unabhängig vom tatsächlichen Konsum.

Die Initiative „200 Franken sind genug“ schlägt vor:

  • Reduzierung der Gebühr auf 200 Franken pro Haushalt

  • Abschaffung der Gebühr für Unternehmen

  • SSR schlanker und moderner gestalten und mehr Platz für private Medien schaffen

Ziel ist, nur das zu finanzieren, was wirklich nötig ist: Information, vertiefte Berichterstattung, Kultur und Dienstleistungen für die Sprachregionen. SSR würde weiterhin bestehen, die Sprachminderheiten wären geschützt, private Radio- und TV-Sender würden ihre Beiträge beibehalten – aber mit weniger Verschwendung, weniger Staat und mehr Freiheit.

Gegenentwurf des Parlaments: schrittweise Senkung auf 300 Franken pro Haushalt bis 2029, teilweise Entlastung für Unternehmen (nur 20 % zahlen ab 2027 weiter). Hinweis: Bei einem Wahlsieg der Initiative sind derzeit keine Kürzungen vorgesehen.

Klima-Fonds-Initiative

Am 8. März stimmen die Bürgerinnen und Bürger über einen Vorschlag ab, der jährliche Investitionen zwischen 0,5 und 1 % der Schweizer Wirtschaftsleistung (ca. 4–8 Mrd. Franken) für Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen, erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, CO₂ und Biodiversität vorsieht. Ziel ist, die Energiewende zu fördern, die Abhängigkeit von Diesel und Gas zu reduzieren und Aus- sowie Weiterbildung zu unterstützen.

Allerdings trägt die Schweiz nur 0,1 % zu den globalen CO₂-Emissionen bei, hat die Pro-Kopf-Emissionen in den letzten 30 Jahren bereits um 20 % reduziert und investiert jährlich Millionen in Emissionsminderungsprogramme, z. B. Gebäudeprogramme. Eine derart hohe Ausgabe würde die Staatsverschuldung stark erhöhen und möglicherweise die Steuern belasten, ohne spürbaren Einfluss auf das globale Klima zu haben. Viele halten daher ein Nein für angebracht, um gezielte, nachhaltige und verhältnismäßige Investitionen zu priorisieren.

Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenentwurf)

Am 8. März wird in der Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung für Ehepaare abgestimmt. Die Reform, die knapp vom Parlament als indirekter Gegenentwurf zu einer PLR-Fraueninitiative genehmigt wurde, zielt darauf ab, die sogenannte „Heiratsstrafe“ abzuschaffen.

Derzeit reichen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ein, wobei Einkommen und Vermögen beider Ehegatten zusammengerechnet werden. Je nach Einkommensverteilung kann dies zu höheren Steuern führen als bei unverheirateten Paaren. Die Reform sieht vor, dass jede Person individuell besteuert wird – unabhängig vom Familienstand – auch auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Das Gesetz wird über zwei Referenden angefochten: eines von konservativen Parteien und Verbänden, das andere von zehn Kantonen unterstützt.

Kritikpunkte:

  • Bürokratieanstieg: Jede Familie müsste zwei Steuererklärungen einreichen, auch bei nur einem Einkommen, was höhere Verwaltungsaufwände für Familien und Behörden bedeutet.

  • Belastung des Föderalismus: Kompliziertere Verwaltung auf Kantons- und Gemeindeebene.

  • Soziale Ungerechtigkeit: Vor allem wohlhabende Doppelverdiener würden profitieren, während traditionelle Familien mit nur einem Einkommen oder großen Einkommensunterschieden belastet würden; die Mittelschicht wäre am stärksten betroffen.

Beispiel: Ein Paar mit gleichen Einkommen von 100.000 Franken würde von 6.733 auf 2.696 Franken Steuern entlastet, ein Single-Income-Paar (100:0) würde von 8.566 auf 11.321 Franken belastet.

Kritiker warnen außerdem, dass die Reform unbezahlte Pflegearbeit (Kinder, ältere oder kranke Angehörige) weiter entwerten könnte – Tätigkeiten, die gesellschaftlich unverzichtbar sind. Die „Heiratsstrafe“ könnte einfacher und ohne diese Nebeneffekte abgeschafft werden, wie die Praxis vieler Kantone zeigt.

Weitere Abstimmungstermine 2026: 14. Juni, 27. September und 29. November, was ein sehr intensives Jahr für die Schweizer Demokratie bestätigt.

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Föderalismus und Budgets: Finanzielle Gleichstellung und Rolle der Kantone

Der Schweizer Föderalismus zeichnet sich durch einen hohen Grad an Dezentralisierung aus: Die 26 Kantone (und über 2.100 Gemeinden) genießen weitreichende autonome Kompetenzen in Schlüsselbereichen wie Steuern, Bildung, Gesundheit und Infrastruktur. Zur Wahrung der nationalen Kohäsion und zur Minderung wirtschaftlicher und struktureller Unterschiede zwischen den Kantonen spielt die nationale Finanzgleichstellung (Nationaler Finanzausgleich) eine zentrale Rolle, basierend auf dem Verfassungsprinzip der Solidarität: wirtschaftlich starke Kantone unterstützen zusammen mit der Eidgenossenschaft schwächere Kantone.

Das aktuelle System, eingeführt mit der Reform von 2008 und im selben Jahr vollständig umgesetzt (mit periodischen Anpassungen, u. a. Elemente der Steuer- und AHV-Reform 2020), besteht hauptsächlich aus zwei Säulen:

Ressourcenausgleich: Stellt sicher, dass jeder Kanton über eine minimale Finanzkraft verfügt, um seine Aufgaben auszuüben. Die Finanzkraft wird über den Ressourcenindex gemessen (basierend auf dem Steuerpotenzial, einschließlich steuerbarem Einkommen und Vermögen von natürlichen Personen sowie steuerbarem Gewinn von juristischen Personen). Der nationale Durchschnitt ist auf 100 festgelegt: Kantone mit Index >100 sind Nettozahler, diejenigen <100 Empfänger. Nach den Transfers erreichen schwächere Kantone mindestens 86,5 % des nationalen Durchschnitts (garantiertes Mindestniveau).

Lastenausgleich: Kompensiert überdurchschnittliche Strukturkosten aufgrund geografischer Faktoren (Berge, Höhe, Gefälle, geringe Bevölkerungsdichte), demografischer Faktoren (Alterung) oder funktionaler Faktoren (Rolle von Stadtzentren mit Dienstleistungen für das Umland). Dieses Instrument ist unabhängig vom Ressourcenausgleich und wird vollständig von der Eidgenossenschaft finanziert.

Im Jahr 2026 belaufen sich die Gesamtzahlungen der Finanzgleichstellung auf rund 6,4 Milliarden Franken (ein Anstieg von etwa 227 Millionen gegenüber 2025), was etwa 0,8 % des Schweizer BIP entspricht. Die ungefähre Verteilung:

  • 81 % aus Ressourcenausgleich (davon ca. 60 % von der Eidgenossenschaft und 40 % von starken Kantonen finanziert)

  • 14 % aus Lastenausgleich

  • 7 % aus temporären oder ergänzenden Maßnahmen (schrittweise reduziert, z. B. im Zusammenhang mit der STAF-Reform oder geplanten Absenkungen bis 2034)

Die wichtigsten beitragenden Kantone (Index deutlich über 100) sind typischerweise Zug, Zürich, Genf, Basel-Stadt, Waadt und weitere wirtschaftlich starke Kantone; die Hauptbegünstigten sind Berg- oder ländliche Kantone wie Uri, Schwyz, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und weitere mit hohen Lasten.

Dank dieses Mechanismus werden die Unterschiede in der Finanzkraft zwischen den Kantonen um etwa ein Drittel reduziert, was Gerechtigkeit, nationale Kohäsion und die Fähigkeit aller Kantone fördert, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen, ohne auf übermäßige Steuerbelastungen oder drastische Leistungskürzungen zurückgreifen zu müssen.

Wiederbestellung von Guy Parmelin als Bundespräsident

Im Jahr 2026 wird Guy Parmelin zum zweiten Mal das Amt des Bundespräsidenten innehaben. Zuvor hatte er das Amt bereits 2021 ausgeübt.

Die Rolle ist überwiegend repräsentativ, ein Symbol der föderalen Einheit, und dient als Referenzperson bei öffentlichen und politischen Veranstaltungen, ohne wie ein Staatsoberhaupt in anderen Systemen exekutive Befugnisse zu verleihen.

NRP und Föderalismus: stärkung der kohäsion zwischen Stadt und Land

Schweiz und Europäische Union

2026 wird auch ein entscheidendes Jahr für die Beziehungen zur EU: Das Parlament debattiert über das Bilateral III-Paket, das die bilateralen Beziehungen modernisiert und erweitert, nach Abschluss der Verhandlungen 2024 und einer positiven Konsultation 2025. Der Bundesrat wird die Botschaft im März 2026 dem Parlament vorlegen, gefolgt von detaillierter parlamentarischer Prüfung, Ratifizierung und voraussichtlich einem Volksreferendum 2027.

Die Thematik verdeutlicht die Komplexität des Schweizer Systems: Entscheidungen erfordern breite Zustimmung, die Kantone sind in der Umsetzung beteiligt, und es bestehen Spannungen zwischen wirtschaftlicher Offenheit (EU als Hauptpartner) und Souveränitätsschutz, mit starker Opposition von UDC und Teilen der Bevölkerung in Bezug auf freier Personenverkehr, Sozialdumping und Rolle des EuGH.

Die Opposition gegen EU und freien Personenverkehr wächst, bedingt durch Druck auf Arbeitsmarkt, Wohnraum und Infrastruktur, sowie durch wirtschaftliche Krisen in Nachbarländern (v. a. Deutschland und Frankreich), die mehr Menschen in die Schweiz ziehen. Als kleines, gebirgiges Land kann die Schweiz eine zu große Bevölkerung aufgrund begrenzter Lebensräume und natürlicher Ressourcen nicht tragen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Initiative gegen die „Schweiz der 10 Millionen“ lanciert, um als untragbar angesehene Bevölkerungszuwächse zu verhindern.

Quelle: Swissinfo.ch

 

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